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Klasse 2

 

 

Die BES Klasse 2 kann als Vollzeitschulform und als Teilzeitschulform geführt werden und dauert ein Jahr. In beiden Formen ist der Besuch für Schülerinnen und Schülern möglich, welche die BES Klasse 1 erfolgreich durchlaufen haben. Schülerinnen und Schüler einer Abschlussklasse der Sekundarstufe I können in die Klasse 2 Vollzeit aufgenommen werden, wenn sie keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten. Um dieses Ziel zu erreichen liegen die Schwerpunkte im Berufsbezug und in der Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik. Der Unterricht bezieht sich auf unterschiedliche berufliche Handlungssituationen entsprechend der Fachrichtungen Gesundheit und Soziales, Wirtschaft und/oder Technik.

Klasse 2 Vollzeit

Der gesamte Unterricht findet an der Schule statt. Der berufsbezogene Unterricht konzentriert sich auf mindestens eine Fachrichtung und erfolgt in Form von inhaltlich und zeitlich abgegrenzten Lerneinheiten, den sogenannten Qualifizierungsbausteinen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hier einen professionellen Einblick in Teilbereiche der praktischen Ausbildung. Im Betriebspraktikum machen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen in ihrem Wunschberuf.

Im berufsübergreifenden Lernbereich werden die Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Fächern auf den Hauptschulabschluss vorbereitet.

Klasse 2 Teilzeit

Für Schülerinnen und Schüler, die an einer Einstiegsqualifizierung § 54 a des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) teilnehmen, entfällt der berufsbezogene Unterricht an der Schule. Die theoretischen und praktischen Inhalte der Qualifizierungsbausteine übernehmen hier die Betriebe. Wenn die Ziele der Schülerin oder Schüler und des Betriebes übereinstimmen, entsteht häufig daraus ein Ausbildungsverhältnis. In die Klasse 2 Teilzeit können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die ihre Schulpflicht erfüllt haben.

Aus schulorganisatorischen Gründen kann der berufsübergreifende Unterricht in der Vollzeit- und Teilzeitform für beide Schülergruppen gemeinsam stattfinden.

Letzte Änderung: 04.10.2023

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